Meldung vom 22.05.2025 Für Beschäftigte in der Leiharbeit: Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld

Jetzt beantragen: Im Sommer gibt es für Mitglieder in Leiharbeit mehr Geld, denn sie können eine Mitglieder-Extrazahlung zum Urlaubsgeld beantragen.

22. Mai 2025 22. Mai 2025


Jetzt beantragen:  Im Sommer gibt es für Mitglieder in Leiharbeit mehr Geld, denn sie können eine Mitglieder-Extrazahlung zum Urlaubsgeld beantragen.

Wer hat Anspruch darauf? Alle Leiharbeitnehmer*innen, die
•    mindestens 6 Monate Mitglied der IG Metall sind
•    und mehr als 6 Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind.

Die Beantragung ist unkompliziert: Ab heute bis zum 30. Juni 2025 auf www.igmetall.de/mitgliedervorteile den Musterantrag und die Mitgliedsbescheinigung herunterladen, ausfüllen, an den Verleiher/Disponenten adressieren und abschicken – per Post oder per E-Mail (Eingang bis 30. Juni 2025).

Und wer spätestens im Mai Mitglied wird, sichert sich die Mitglieder-Extrazahlung zum Weihnachtsgeld 2025!

Die Höhe von Urlaubsgeld und Mitglieder-Extrazahlung hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit beim Verleiher ab.

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